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Ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV)

Mit der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (=ASV) hat der Gesetzgeber Krankenhäusern die Möglichkeit eröffnet, Patienten mit onkologischen Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen oder seltenen Erkrankungen nicht nur stationär, sondern auch ambulant zu behandeln.

Die ASV ermöglicht und erweitert im Sinne einer sektorübergreifenden interdisziplinären Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Fachärzten, diesen Patienten den Zugang zu einer hochwertigen Diagnostik und Behandlung. 

Die Teilnahme an der ASV ist für die Patienten freiwillig. Ohne die Teilnahme an der ASV können ambulante Behandlungen (z.B. PET/CT, MRT, Chemotherapien, Antikörpertherapien und andere) im Krankenhaus jedoch leider nicht erbracht werden.

Inhaltsverzeichnis

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