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Anforderung von Behandlungsunterlagen

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,
sehr geehrte Sorgeberechtigte, Vormunde und Bevollmächtigte,

folgend finden Sie alle wichtigen Informationen zur Anforderung von Behandlungsunterlagen bei der Kinderklinik St. Marien. 
Wir möchten Ihnen den Prozess so transparent und einfach wie möglich gestalten.

Wer kann Behandlungsunterlagen anfordern?

Wie fordern Sie eine Abschrift Ihrer Behandlungsunterlagen an?

Bitte nutzen Sie für Ihre Anfrage die bereitgestellten Formulare und senden diese vollständig ausgefüllt und unterschrieben, inkl. aller Nachweise (Identitätsnachweis, ggf. Sorgerechtsnachweis) vorzugsweise per E-Mail an: aktenanforderung@la-regio-kliniken.de oder auf dem Postweg an:

LA-Regio Kliniken gKU
Kinderklinik St. Marien
Grillparzer Str. 9
84036 Landshut

 

Hier finden Sie die Formulare als PDF zum Download:

 

Formular: Behandlungsunterlagen – Anforderung für Sorgeberechtigte

Formular: Behandlungsunterlagen – Anforderung für ehemalige Patient*innen (Ü18)

 

Identitäts- und andere Nachweise

Die Sicherheit Ihrer Daten ist uns ein großes Anliegen. Ihre Daten unterliegen dem strengen Datenschutz gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Die Unterlagen werden nur an berechtigte Personen übermittelt.

Aus diesem Grund fügen Sie zum Nachweis Ihrer Identität bitte eine aktuelle Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei oder weisen Ihre Identität vor Ort nach. Ohne gültigen Nachweis können wir die Unterlagen nicht herausgeben. 

Bei alleinigem Sorgerecht bitten wir ebenfalls um einen entsprechenden Nachweis. 

Bei der Anforderung von Behandlungsunterlagen für Patient*innen, die das 14. Lebensjahr erreicht haben, bitten wir um Mitunterschrift dieser auf dem Antrag.

Bei Vertretung (Vormund, Betreuer, Berechtigte) ist zusätzlich der Nachweis der Berechtigung erforderlich. 

 

Bearbeitungsdauer und Kosten

Die Bearbeitung Ihres Antrags dauert in der Regel 2 bis 4 Wochen, abhängig von Komplexität und Auslastung. Bitte prüfen Sie, ob die gesamte Akte oder nur bestimmte Unterlagen (z. B. Arztbriefe, welche immer Zusammenfassungen aller Untersuchungen und Ergebnisse beinhalten) benötigt werden. Eine gezielte Anfrage beschleunigt die Bearbeitung.

Die erste Kopie der Behandlungsunterlagen ist für Sie kostenfrei. Ab der zweiten Kopie behalten wir uns vor eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung zu stellen. Die Kopierkosten berechnen wir in Anlehnung an §7 Abs. 2 JVEG (Justizvergütungs- und –entschädigungsgesetz) mit 0,50 Euro je Seite für die ersten 50 Seiten und 0,15 Euro für jede weitere Seite. 

Sofern Ihre Behandlungsunterlagen bei uns in einem digitalen Format vorliegen, versenden wir diese bevorzugt per sicherer E-Mail. Andernfalls erhalten Sie die Unterlagen postalisch. Des Weiteren können Sie Ihre Unterlagen persönlich, nach Terminvereinbarung mit dem bereitstellenden Bereich, bei uns sichten bzw. abholen.